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Der Über­tritt auf die Real­schu­le erfolgt nach der 4. Klas­se der Grund­schu­le. Dabei gel­ten fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen (RSO § 2):

 

  • Die Schülerin/der Schü­ler ist für den Bil­dungs­weg der Real­schu­le geeig­net (ent­spre­chen­der Satz ist im Über­tritts­zeug­nis vermerkt).
  • Die Schülerin/der Schü­ler hat am 30. Sep­tem­ber das 12. Lebens­jahr noch nicht voll­endet (in beson­de­ren Fäl­len ent­schei­det die Schul­lei­te­rin oder der Schulleiter).

 

 

Außer­dem bie­ten das BRN und die Real­schu­le Bay­ern ger­ne Infor­ma­tio­nen für inter­es­sier­te Eltern an.