Der Übertritt auf die Realschule erfolgt nach der 4. Klasse der Grundschule. Dabei gelten folgende Voraussetzungen (RSO § 2):
- Die Schülerin/der Schüler ist für den Bildungsweg der Realschule geeignet (entsprechender Satz ist im Übertrittszeugnis vermerkt).
- Die Schülerin/der Schüler hat am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet (in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter).
Außerdem bieten das BRN und die Realschule Bayern gerne Informationen für interessierte Eltern an.